Alle unter Arbeitnehmerüberlassung genannte Gesellschaften sind im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Grundlage der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in seiner jeweils gültigen Fassung.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Agentur für Arbeit Nürnberg
Besucheranschrift:
Agentur für Arbeit Nürnberg
Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg